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8 K 11882/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-11, 8 K 11882/17.A
8 K 11882/17.AAdministrative CourtMar 11, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 8 K 11882/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0311.8K11882.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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