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7 K 359/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-16, 7 K 359/20
7 K 359/20Administrative CourtFeb 16, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 7 K 359/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0216.7K359.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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