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14 K 769/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-26, 14 K 769/20
14 K 769/20Administrative CourtJan 26, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-26
Aktenzeichen: 14 K 769/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0126.14K769.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 19/20 und die Beklagte 1/20 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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