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7 L 2460/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-30, 7 L 2460/20
7 L 2460/20Administrative CourtDec 30, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-30
Aktenzeichen: 7 L 2460/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1230.7L2460.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Das Verfahren wird gemäß § 93 Satz 1 VwGO getrennt und hinsichtlich des Antrags gegen die Allgemeinverfügung zur Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung im Stadtgebiet Leverkusen zu tragen, unter einem noch bekanntzugebenden neuen Aktenzeichen fortgeführt.
Der Antrag hinsichtlich der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin zum Verbot der Verwendung von Pyrotechnik in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu Ziff 2.
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