Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-17, 7 K 13729/17

7 K 13729/17Administrative CourtNov 17, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 13729/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-17

Aktenzeichen: 7 K 13729/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1117.7K13729.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Kläger zu 2) und 3) die Klage zurückgenommen haben.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 46 % und die Kläger zu 2) und 3) zu jeweils 27 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.

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