Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-02, 22 K 2379/20

22 K 2379/20Administrative CourtNov 2, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 2379/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 22 K 2379/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1102.22K2379.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 28. April 2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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