Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-26, 4 K 959/18

4 K 959/18Administrative CourtAug 26, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 4 K 959/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-26

Aktenzeichen: 4 K 959/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0826.4K959.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

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