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1 K 191/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-15, 1 K 191/20
1 K 191/20Administrative CourtJun 15, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-15
Aktenzeichen: 1 K 191/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0615.1K191.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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