Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-09, 2 L 489/20

2 L 489/20Administrative CourtApr 9, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 489/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 2 L 489/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0409.2L489.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

1.Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selber trägt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. sind erstattungsfähig.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

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