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19 K 15998/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-14, 19 K 15998/17
19 K 15998/17Administrative CourtFeb 14, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-14
Aktenzeichen: 19 K 15998/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0214.19K15998.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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