Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-14, 19 K 15998/17

19 K 15998/17Administrative CourtFeb 14, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 19 K 15998/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-14

Aktenzeichen: 19 K 15998/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0214.19K15998.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.