projects
19 K 4256/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-02-16, 19 K 4256/22
19 K 4256/22Administrative CourtFeb 16, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-16
Aktenzeichen: 19 K 4256/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0216.19K4256.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GewO § 33i, AG GlüStV NRW § 16 Abs. 3 Satz 4
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.