Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-01-09, 6 K 717/22

6 K 717/22Administrative CourtJan 9, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 717/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-09

Aktenzeichen: 6 K 717/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0109.6K717.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauO NRW § 6 BauGB § 34 BauNVO § 22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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