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5 K 3216/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-28, 5 K 3216/22
5 K 3216/22Administrative CourtDec 28, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-28
Aktenzeichen: 5 K 3216/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1228.5K3216.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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