projects
5 K 2251/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-07, 5 K 2251/22
5 K 2251/22Administrative CourtDec 7, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 5 K 2251/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1207.5K2251.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 25. März 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Mai 2022 wird aufgehoben, soweit die Beklagte darin Vergnügungssteuern in Höhe eines 2.474,81 € übersteigenden Betrages festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.