Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-14, 2a K 3243/20.A

2a K 3243/20.AAdministrative CourtSep 14, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2a K 3243/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-14

Aktenzeichen: 2a K 3243/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0914.2A.K3243.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1. und 3. bis 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Juni 2020 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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