Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-08-10, 8 K 2112/19

8 K 2112/19Administrative CourtAug 10, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 8 K 2112/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-10

Aktenzeichen: 8 K 2112/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0810.8K2112.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 2. April 2019 verpflichtet, über den am 31. Oktober 2017 gestellten Antrag der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Stadt V. , Gemarkung I. , Flur 0, Flurstück 01, und Flur 1, Flurstück 02, erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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