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19a K 588/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-07-18, 19a K 588/20.A
19a K 588/20.AAdministrative CourtJul 18, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-18
Aktenzeichen: 19a K 588/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0718.19A.K588.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19a. Kammer
Normen: AsylG §§ 3, 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens , für das keine Gerichtskosten erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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