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17 K 5023/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-06-23, 17 K 5023/22
17 K 5023/22Administrative CourtJun 23, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 17 K 5023/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0623.17K5023.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: StAG § 30 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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