Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-06, 12a L 1629/22.A

12a L 1629/22.AAdministrative CourtJan 6, 2023

Regest

Kein Anspruch auf die Durchführung eines Folgeverfahrens und die Änderung der Ent-scheidung über Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wegen unglaubhaften Vortrags zu erstmalig während der Abschiebehaft offenbarter Identität.

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12a L 1629/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-06

Aktenzeichen: 12a L 1629/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0106.12A.L1629.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12a. Kammer

Normen: VwGO § 123; AsylG § 71; VwVfG § 51

Leitsätze

Kein Anspruch auf die Durchführung eines Folgeverfahrens und die Änderung der Ent-scheidung über Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wegen unglaubhaften Vortrags zu erstmalig während der Abschiebehaft offenbarter Identität.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.