Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-09-12, 9 L 608/22

9 L 608/22Administrative CourtSep 12, 2022

Regest

Hobbymäßig gehaltene Hängebauchschweine sind keine Kleintiere im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVODie Haltung von Schweinen in einem allgemeinen Wohngebiet führt typischerweise zu Geräusch- und Geruchtsbelästigungen, die in Wohngebieten nicht üblich sind.

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 608/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-12

Aktenzeichen: 9 L 608/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0912.9L608.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: BauO NRW § 82 Abs 1 Satz 2; BauGB § 34 Abs 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs 1 Satz 2

Leitsätze

Hobbymäßig gehaltene Hängebauchschweine sind keine Kleintiere im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVODie Haltung von Schweinen in einem allgemeinen Wohngebiet führt typischerweise zu Geräusch- und Geruchtsbelästigungen, die in Wohngebieten nicht üblich sind.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 250,00 € festgesetzt.

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