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9 L 608/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-09-12, 9 L 608/22
9 L 608/22Administrative CourtSep 12, 2022
Hobbymäßig gehaltene Hängebauchschweine sind keine Kleintiere im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVODie Haltung von Schweinen in einem allgemeinen Wohngebiet führt typischerweise zu Geräusch- und Geruchtsbelästigungen, die in Wohngebieten nicht üblich sind.
Entscheidungsdatum: 2022-09-12
Aktenzeichen: 9 L 608/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0912.9L608.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: BauO NRW § 82 Abs 1 Satz 2; BauGB § 34 Abs 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs 1 Satz 2
Hobbymäßig gehaltene Hängebauchschweine sind keine Kleintiere im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVODie Haltung von Schweinen in einem allgemeinen Wohngebiet führt typischerweise zu Geräusch- und Geruchtsbelästigungen, die in Wohngebieten nicht üblich sind.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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