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6 K 5043/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-06-23, 6 K 5043/20
6 K 5043/20Administrative CourtJun 23, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-23
Aktenzeichen: 6 K 5043/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0623.6K5043.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW 2018 § 60; BauO NRW 2018 § 82
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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