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5 K 1109/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-03-24, 5 K 1109/21
5 K 1109/21Administrative CourtMar 24, 2022
Kein Grundsteuererlass wegen Nichtabwälzbarkeit auf den Mieter
Entscheidungsdatum: 2022-03-24
Aktenzeichen: 5 K 1109/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0324.5K1109.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: AO § 227
Kein Grundsteuererlass wegen Nichtabwälzbarkeit auf den Mieter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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