Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-22, 11 K 5959/18

11 K 5959/18Administrative CourtSep 22, 2021

Regest

Unter die Altenpflegeausbildungsumlage nach § 2 AltPflAusglVO fallen nur solche Pflegedienste, deren Tätigkeit gerade auf die Pflege alter Menschen ausgerichtet ist.

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 11 K 5959/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-22

Aktenzeichen: 11 K 5959/18

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0922.11K5959.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: AltPflG § 25; AltPflG § 4 Abs. 3; AltPflAusglVO § 2 Abs. 1

Leitsätze

Unter die Altenpflegeausbildungsumlage nach § 2 AltPflAusglVO fallen nur solche Pflegedienste, deren Tätigkeit gerade auf die Pflege alter Menschen ausgerichtet ist.

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 22. Oktober 2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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