Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-20, 6 K 3356/18

6 K 3356/18Administrative CourtAug 20, 2021

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 3356/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-20

Aktenzeichen: 6 K 3356/18

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0820.6K3356.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauGB § 30; BauNVO § 3

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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