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14 K 4872/16•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-26, 14 K 4872/16
14 K 4872/16Administrative CourtJan 26, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-26
Aktenzeichen: 14 K 4872/16
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0126.14K4872.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: GG Art. 8 VersG § 14 Abs 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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