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6 K 3106/18•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-09-01, 6 K 3106/18
6 K 3106/18Administrative CourtSep 1, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-01
Aktenzeichen: 6 K 3106/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0901.6K3106.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 30; BauGB § 31; BauNVO § 23 Abs. 5
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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