projects
9 L 1013/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-08-25, 9 L 1013/20
9 L 1013/20Administrative CourtAug 25, 2020
1. Zur Ermessensausübung im Rahmen der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach Trennungsverstoß im Rahmen des § 14 Abs 1 Satz 3 FeV. 2. Der durch die Anknüpfungstatsache eines Trennungsverstoßes ausgelöste Aufklärungsbedarf im Zusammenhang des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV entfällt ohne einen gesicherten, den gesetzlichen und medizinischen Anforderungen entsprechenden Abstinenznachweis regelmäßig nicht allein durch Zeitablauf.
Entscheidungsdatum: 2020-08-25
Aktenzeichen: 9 L 1013/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0825.9L1013.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: FeV § 11 Abs 6, § 11 Abs 8, § 14 Abs 1 Satz 3, § 46 Abs 3; VwGO § 114
Zur Ermessensausübung im Rahmen der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach Trennungsverstoß im Rahmen des § 14 Abs 1 Satz 3 FeV.
Der durch die Anknüpfungstatsache eines Trennungsverstoßes ausgelöste Aufklärungsbedarf im Zusammenhang des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV entfällt ohne einen gesicherten, den gesetzlichen und medizinischen Anforderungen entsprechenden Abstinenznachweis regelmäßig nicht allein durch Zeitablauf.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.