Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-06-09, 9 K 638/16

9 K 638/16Administrative CourtJun 9, 2020

Regest

Zur Erledigung einer Mietaufhebungsverfügung gemäß § 182 Abs 1 BGB durch rechtskräftiges Räumungsurteil. Zu den Voraussetzungen der Klageänderung. Zur Zulässigkeit eines Begehrens auf Aufhebung einer Entwicklungsmaßnahme

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 K 638/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 9 K 638/16

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0609.9K638.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: BauGB § 182 Abs 1; BGB § 535 Abs 1; VwVfG § 43 Abs 2; VwGO § 43 Abs 1; § 91 Abs 1, § 91 Abs 2, § 113 Abs 1 Satz 4; ZPO § 322 Abs 1

Leitsätze

Zur Erledigung einer Mietaufhebungsverfügung gemäß § 182 Abs 1 BGB durch rechtskräftiges Räumungsurteil.

Zu den Voraussetzungen der Klageänderung. Zur Zulässigkeit eines Begehrens auf Aufhebung einer Entwicklungsmaßnahme

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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