projects
9 K 5023/15•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-04-28, 9 K 5023/15
9 K 5023/15Administrative CourtApr 28, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-28
Aktenzeichen: 9 K 5023/15
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0428.9K5023.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: BauO NRW § 6 BauO NRW § 82 BauO NRW § 58
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.