Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-03-27, 6 K 12812/17

6 K 12812/17Administrative CourtMar 27, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 12812/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-27

Aktenzeichen: 6 K 12812/17

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0327.6K12812.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauO NRW § 75 Abs 1; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31 Abs.2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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