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2 K 5005/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-03-24, 2 K 5005/19
2 K 5005/19Administrative CourtMar 24, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-24
Aktenzeichen: 2 K 5005/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0324.2K5005.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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