Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-03-23, 17 K 3465/16

17 K 3465/16Administrative CourtMar 23, 2020

Regest

Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans durch die Polizei an einen Fußballverein im Anschluss an gewalttätige Ausschreitungen im Umfeld eines Spiels der Fußballbundesliga.

Full text

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 17 K 3465/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-23

Aktenzeichen: 17 K 3465/16

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0323.17K3465.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: VwGO § 43 Abs. 1, VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; PolG NRW § 26, PolG NRW § 29 Abs. 2 Nr. 1 a.F.

Leitsätze

Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans durch die Polizei an einen Fußballverein im Anschluss an gewalttätige Ausschreitungen im Umfeld eines Spiels der Fußballbundesliga.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Klägerin am 3. März 2016 an den FC Schalke 04 durch den Beklagten rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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