Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-19, 15 L 3742/25

15 L 3742/25Administrative CourtNov 19, 2025

Regest

Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 L 3742/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-19

Aktenzeichen: 15 L 3742/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1119.15L3742.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: BBiG § 42 Abs 2 S 1; BBiG § 42 Abs 2 S 2

Leitsätze

Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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