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22 K 1274/25.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-26, 22 K 1274/25.A
22 K 1274/25.AAdministrative CourtAug 26, 2025
Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 22 K 1274/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0826.22K1274.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: VwGO § 161 Abs. 2; VwGO § 156
Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.
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