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17 K 8395/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-07-04, 17 K 8395/22
17 K 8395/22Administrative CourtJul 4, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-04
Aktenzeichen: 17 K 8395/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0704.17K8395.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, die bei den Löscharbeiten des Brandereignisses vom 27. September 2019 aus den verwendeten Löschmitteln stammenden Perfluoroktansulfonsäuren (PFOS) und die daraus entstandenen Abbauprodukte auf den Grundstücken der Kläger in Y., Gemarkung G01, Flur 0, Flurstücke 000, 000, 000, 000 und 000 soweit zu beseitigen, dass in den Bodeneluaten der in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung festgelegte Prüfwert von 0,1 μg/l (Mikrogramm/Liter) nicht überschritten wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger und die Beklagte tragen jeweils hälftig die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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