Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-21, 17 K 7955/24

17 K 7955/24Administrative CourtJan 21, 2025

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 17 K 7955/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-21

Aktenzeichen: 17 K 7955/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0121.17K7955.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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