Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-08, 29 L 2628/24.A

29 L 2628/24.AAdministrative CourtOct 8, 2024

Regest

Im Sinne von § 71a AsylG erfolglos abgeschlossen ist ein Asylverfahren - von den Fällen der selbst zu verantwortenden Antragsrücknahme abgesehen - nur, wenn durch den sicheren Drittstaat eine vollständige Prüfung des internationalen Schutzes vorgenommen wurde.

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 2628/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-08

Aktenzeichen: 29 L 2628/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1008.29L2628.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: § 30 Abs 1 Nr 8 AsylG; § 36 Abs 1 AsylG; § 71a AsylG

Leitsätze

Im Sinne von § 71a AsylG erfolglos abgeschlossen ist ein Asylverfahren - von den Fällen der selbst zu verantwortenden Antragsrücknahme abgesehen - nur, wenn durch den sicheren Drittstaat eine vollständige Prüfung des internationalen Schutzes vorgenommen wurde.

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 29 K 7713/24.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 2. September 2024 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.