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36 K 6711/24.U•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-01, 36 K 6711/24.U
36 K 6711/24.UAdministrative CourtOct 1, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-01
Aktenzeichen: 36 K 6711/24.U
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1001.36K6711.24U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: BERUFSGERICHT FÜR BERATENDE INGENIEUREUND INGENIEURINNEN SOWIE INGENIEUREUND INGENIEURINNEN IM BAUWE
1. Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen den Ingenieur Dipl. Ing. B. R. eröffnet.
Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied Berufspflichten verletzt zu haben, indem er zwischen dem 00.00.0000 und dem 00.00.0000 gegenüber der Bauaufsicht für das Bauvorhaben „Errichtung eines Legehennenstalles für 14980 Tiere, eines überdachten Mistlagers sowie von drei Futtermittelsilos, Y.-straße N01, H.“ (Bauherrschaft: Z. GmbH & Co. KG, S.) als Bauleiter in Erscheinung getreten ist, ohne als Bauleiter beauftragt und tätig gewesen zu sein,
- Verstoß gegen § 33 Absatz 1 des Baukammerngesetzes (BauKaG) NRW –.
2. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird dem Beschuldigten ein V e r w e i s erteilt und eine G e l d b u ß e von 1.000,- (in Worten eintausend) Euro auferlegt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 150,- Euro festgesetzt.
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