Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-13, 28 K 7716/21

28 K 7716/21Administrative CourtSep 13, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 7716/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-13

Aktenzeichen: 28 K 7716/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0913.28K7716.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldnerinnen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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