Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-10, 28 L 2250/24

28 L 2250/24Administrative CourtSep 10, 2024

Regest

Eine Flüchtlingsunterkunft muss - wie Betriebsleiterwohnungen - die für ein Gewerbegebiet typische und zulässige Immissionsbelastung hinnehmen. Sie muss sich mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich und zulässig sind.

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 L 2250/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: 28 L 2250/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0910.28L2250.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Kammer

Normen: § 246 Abs. 11 BauGB

Leitsätze

Eine Flüchtlingsunterkunft muss - wie Betriebsleiterwohnungen - die für ein Gewerbegebiet typische und zulässige Immissionsbelastung hinnehmen. Sie muss sich mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich und zulässig sind.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

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