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24 K 5668/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-05, 24 K 5668/22
24 K 5668/22Administrative CourtJun 5, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 24 K 5668/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0605.24K5668.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Normen: AufenthG §§ 25a Abs. 1 Nr. 5, 5 Abs. 2 Nr. 2
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 17. August 2022 verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a Abs. 1 AufenthG zu erteilen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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