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36 K 8276/23.U•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-17, 36 K 8276/23.U
36 K 8276/23.UAdministrative CourtJan 17, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 36 K 8276/23.U
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0117.36K8276.23U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: BERUFSGERICHT FÜR BERATENDE INGENIEUREUND INGENIEURINNEN SOWIE INGENIEUREUND INGENIEURINNEN IM BAUWE
1. Der Beschluss in dieser Sache vom 9. Januar wird aufgehoben.
2. Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen den Ingenieur Dipl. Ing. F. P. eröffnet.
Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied Berufspflichten verletzt zu haben, indem er den von Herrn Ingenieur G. E. am 00.00.0000 für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garagen, L.-straße 00, J.“ erstellten Standsicherheitsnachweis mit seinem Namen unterschrieben und mit seinem Stempel betreffend seine Qualifikation als qualifizierter Tragwerksplaner im Sinne von § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 versehen hat, obwohl der Standsicherheitsnachweis weder von ihm noch unter seiner Leitung gefertigt worden war,
‑ Verstoß gegen § 33 Abs. 2 Nr. 10, 2. Alt. BauKaG NRW –.
3. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird dem Beschuldigten ein V e r w e i s erteilt und eine G e l d b u ß e von 400,- (in Worten vierhundert) Euro auferlegt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 150,- Euro festgesetzt.
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