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14 L 1081/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-25, 14 L 1081/23
14 L 1081/23Administrative CourtMay 25, 2023
Wenn Anhaltspunkte für das Bestehen einer psychiatrischen Erkrankung und einer Betreuung vorliegen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Betreuungsakte anfordern und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Fahrerlaubnisverfahren verwerten (hier: Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie). Das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung muss in diesem Fall hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit dritter Verkehrsteilnehmer zurücktreten.
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 14 L 1081/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0525.14L1081.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 StVG, §§11, 46 FeV
Wenn Anhaltspunkte für das Bestehen einer psychiatrischen Erkrankung und einer Betreuung vorliegen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Betreuungsakte anfordern und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Fahrerlaubnisverfahren verwerten (hier: Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie). Das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung muss in diesem Fall hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit dritter Verkehrsteilnehmer zurücktreten.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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