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11 K 2953/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-23, 11 K 2953/20
11 K 2953/20Administrative CourtMay 23, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 11 K 2953/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0523.11K2953.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BauO NRW § 3, BauO NRW § 58 Abs 2; StrWG NRW § 2 Abs 2 Nr 1 lit a; VwVfG NRW § 37 Abs 1
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben und soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Ordnungsverfügungen der Beklagten vom 00. Mai 2020 betreffend die Aufforderung zum Aufstellen eines Gerüsts samt Schutznetz und vom 00. Mai 2020 und die jeweils zugehörigen Gebührenbescheide vom 00. Mai 2020 und vom 00. Mai 2020 sowie die mit Bescheiden der Beklagten vom 00. Mai 2020 und vom 00. Juni 2020 erfolgten Festsetzungen der Ersatzvornahme werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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