Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-11, 8 K 8239/22

8 K 8239/22Administrative CourtMay 11, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 K 8239/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-11

Aktenzeichen: 8 K 8239/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0511.8K8239.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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