Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-09, 2 L 22/23

2 L 22/23Administrative CourtFeb 9, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 22/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-09

Aktenzeichen: 2 L 22/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0209.2L22.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 9 LVO NRW; § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NRW

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladene auf die ausgeschriebene Stelle der Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW - Sachgebietsleitung des Sachgebiets 00.0 beim M. NRW - zu befördern, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.

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