Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-01-16, 23 K 6228/20

23 K 6228/20Administrative CourtJan 16, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 23 K 6228/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-16

Aktenzeichen: 23 K 6228/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0116.23K6228.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Landesamts für Besoldung und Versorgung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. September 2020 verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Klägers unter Berücksichtigung der Stellenzulage nach § 51 Abs. 1 Satz 1 LBesG NRW neu festzusetzen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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