Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-16, 3 K 6509/22

3 K 6509/22Administrative CourtNov 16, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 K 6509/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-16

Aktenzeichen: 3 K 6509/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1116.3K6509.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Klageverfahren wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung die nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg nicht bietet; zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen unter 2. des im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 3 L 1983/22 ergangenen Beschlusses vom heutigen Tage (zum mangelnden Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten) verwiesen.

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