Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-09, 29 K 1724/20.A

29 K 1724/20.AAdministrative CourtMay 9, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 1724/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-09

Aktenzeichen: 29 K 1724/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0509.29K1724.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00. N. 2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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