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11 K 5086/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-18, 11 K 5086/20
11 K 5086/20Administrative CourtNov 18, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 11 K 5086/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1118.11K5086.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BauO NRW § 6 Abs. 11 Satz
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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